Möblierte Wohnung vermieten: Möblierungszuschlag richtig berechnen
Warum möbliert vermieten?
Möblierte Wohnungen sind bei Expats, Studierenden und Berufspendlern gefragt. Für Vermieter bieten sie klare Vorteile:
- Höhere Mieteinnahmen durch Möblierungszuschlag
- Flexiblere Vertragsgestaltung (z. B. Zeitmietverträge)
- Bessere steuerliche Absetzbarkeit der Einrichtung
Was ist der Möblierungszuschlag?
Der Möblierungszuschlag ist ein monatlicher Betrag, den der Vermieter zusätzlich zur Grundmiete erheben kann. Er kompensiert:
- Anschaffungskosten der Möbel
- Wertverlust durch Abnutzung
- Instandhaltungskosten
Berechnung nach der 2%-Regel
Die gängigste Methode ist die 2%-Regel:
Formel: Zeitwert der Möbel × 2% = monatlicher Zuschlag
Beispiel:
- Anschaffungswert Möbel: 10.000 €
- Alter: 3 Jahre, lineare Abschreibung über 10 Jahre
- Zeitwert: 10.000 € × 70% = 7.000 €
- Monatlicher Zuschlag: 7.000 € × 2% = 140 €
Alternative: Kalkulatorische Methode
Eine präzisere Berechnung berücksichtigt:
- Kapitalkosten (Zinsen auf gebundenes Kapital)
- Jährliche Abschreibung
- Reparaturrücklage
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mietpreisbremse: In angespannten Wohnungsmärkten gilt die Mietpreisbremse. Der Möblierungszuschlag kann aber zusätzlich zur Grundmiete erhoben werden.
Transparenz: Der Zuschlag sollte im Mietvertrag separat ausgewiesen werden. Bei Ratiofill wird dies automatisch berücksichtigt.
Steuervorteile bei möblierter Vermietung
- Abschreibung: Möbel können über 10 Jahre linear abgeschrieben werden
- Sofortabzug: Gegenstände bis 800 € netto als GWG
- Sammelposten: Gegenstände zwischen 250-1.000 € über 5 Jahre
Fazit
Möblierte Vermietung lohnt sich – wenn die Kalkulation stimmt. Mit der richtigen Berechnung des Möblierungszuschlags sichern Sie sich faire Mieteinnahmen.
Tipp: Nutzen Sie Ratiofill für rechtssichere Mietverträge mit korrekter Ausweisung des Möblierungszuschlags.