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Wohnungsgeberbestätigung: Pflicht, Vorlage und Fristen

Vermieter müssen die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Was dabei zu beachten ist.
Ratiofill Redaktion
02. Januar 2025
Vermieterbescheinigung
Meldegesetz
Pflichtdokument
Einzug

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung (auch: Vermieterbescheinigung) ist ein Pflichtdokument nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG). Sie bestätigt den Einzug des Mieters und ist für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich.

Wer muss sie ausstellen?

Der Wohnungsgeber – in der Regel der Vermieter oder ein bevollmächtigter Hausverwalter. Bei Untervermietung der Hauptmieter.

Fristen beachten

  • Mieter: Muss sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anmelden
  • Vermieter: Muss die Bestätigung vor oder spätestens zum Einzug ausstellen
  • Aufbewahrung: Beide Parteien sollten eine Kopie aufbewahren

Pflichtangaben im Formular

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  2. Art des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug/Auszug)
  3. Datum des Ein- oder Auszugs
  4. Anschrift der Wohnung
  5. Namen der meldepflichtigen Personen
  6. Unterschrift des Wohnungsgebers

Bußgelder bei Verstößen

  • Nicht ausgestellte Bescheinigung: bis 1.000 €
  • Falsche Angaben: bis 50.000 €
  • Scheinanmeldung: Straftat nach § 54 BMG

Digitale Erstellung mit Ratiofill

Bei Ratiofill wird die Wohnungsgeberbestätigung automatisch als Anlage zum Mietvertrag erstellt. Alle Daten werden übernommen – kein erneutes Ausfüllen nötig.

Fazit

Die Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht. Versäumnisse können teuer werden. Mit digitalen Tools wie Ratiofill vergessen Sie dieses wichtige Dokument nicht.

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