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Indexmietvertrag Vorlage
Der Indexmietvertrag von Ratiofill ist ein vollständiger Wohnraummietvertrag mit 25 Paragraphen, dessen § 4 die Miete an den Verbraucherpreisindex koppelt und sich dabei an den Vorgaben des § 557b BGB orientiert. Sechs Anlagen, vom SEPA-Lastschriftmandat bis zum Übergabeprotokoll, sind bereits enthalten. Sie können die Vorlage kostenlos ansehen und nach kurzer Registrierung online im Generator ausfüllen.
- Kostenlos ansehen
- Online ausfüllen
- Keine Vorauszahlung

§ 557b
BGB: Rechtsgrundlage der Indexmiete
VPI
Verbraucherpreisindex als objektiver Maßstab
1 Jahr
muss die Miete jeweils unverändert bleiben
Textform
genügt für die Anpassungserklärung
Das steht in der Vorlage
- Vertragsparteien
- Mieträume
- Mietzeit
- Indexmiete nach § 557b BGB (§ 4)
- Zahlung von Miete & Betriebskosten
- Heizung & Warmwasserversorgung
- Mietsicherheit
- Schönheitsreparaturen & Instandhaltung
- Tierhaltung
- Untervermietung
- Beendigung des Mietverhältnisses
- Anhänge
Inklusive Anlagen:
Warum Ratiofill
Der Vertrag, der mitdenkt
Was diese Vorlage von einem einfachen Muster aus dem Netz unterscheidet und warum sich der Blick ins Original lohnt:
Vertrag online erstellenIndexklausel nach § 557b
Die Indexmietvereinbarung in § 4 orientiert sich an den Vorgaben des § 557b BGB, inklusive VPI-Kopplung und Jahresfrist.
Vollständiger Mietvertrag
25 Paragraphen regeln das gesamte Mietverhältnis. Sie brauchen kein separates Zusatzdokument zur Indexmiete.
Sechs Anlagen enthalten
SEPA-Lastschriftmandat, Wohnungsgeberbescheinigung, Übergabeprotokoll, Betriebskostenaufstellung, Hausordnung und Merkblatt Heizen & Lüften.
Geführtes Ausfüllen
Der Generator führt Sie Schritt für Schritt durch alle Angaben, von den Vertragsparteien bis zum Ausgangsindex.
Anpassung klar geregelt
Jahresfrist, Textform-Erklärung und Wirkungszeitpunkt der Mietanpassung sind in der Klausel angelegt.
Kostenlos ansehen
Die Vorlage lässt sich vor der Registrierung kostenlos im Showroom ansehen.
In wenigen Minuten
So kommen Sie zum fertigen Dokument
Vorlage ansehen und Generator öffnen
Sehen Sie sich die Indexmietvertrag Vorlage im Showroom kostenlos an. Mit einem kostenlosen Konto öffnen Sie das Dokument anschließend direkt im Generator auf app.ratiofill.com.
Vertragsparteien und Mietobjekt erfassen
Tragen Sie Vermieter und Mieter mit vollständigen Namen und Anschriften ein und beschreiben Sie die Wohnung genau: Lage im Haus, mitvermietete Räume wie Keller oder Stellplatz und überlassene Schlüssel.
Ausgangsmiete und Ausgangsindex festlegen
Legen Sie die Nettokaltmiete und die Betriebskostenvorauszahlung fest und halten Sie den VPI-Stand des Basismonats im Vertrag fest. Dieser Ausgangswert ist die Grundlage jeder späteren Anpassungsberechnung.
Bereit?
Vertrag kostenlos ansehen und direkt loslegen.
Gut zu wissen
Indexmietvertrag: die wichtigsten Punkte
Das Wesentliche aus Recht und Praxis, auf den Punkt gebracht.
Was ist ein Indexmietvertrag?
Ein Indexmietvertrag ist ein Wohnraummietvertrag, bei dem sich die Miete an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) orientiert, den das Statistische Bundesamt monatlich veröffentlicht. Steigt der Index, kann der Vermieter die Miete entsprechend anheben; sinkt er, kann der Mieter eine Absenkung verlangen. Rechtsgrundlage ist § 557b BGB. Die Indexmiete steht damit neben den beiden anderen Wegen der Mietanpassung: der Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und der Staffelmiete (§ 557a BGB).
Inhalt und Pflichtbestandteile der Vorlage
Die Vorlage ist ein kompletter Mietvertrag. Die 25 Paragraphen decken alle üblichen Regelungsbereiche eines Wohnraummietvertrags ab: Vertragsparteien und Mietsache, Mietzeit, Miete und Betriebskosten, Kaution, Instandhaltung und Schönheitsreparaturen bis hin zu Übergabe und Kündigung.
Häufige Fehler und ihre Folgen
Indexklauseln scheitern in der Praxis selten am Konzept, sondern an Details der Formulierung und der Durchführung. Diese Fehler kommen besonders häufig vor:
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Kopplung an einen anderen Index (z. B. Baupreisindex) oder eine feste Prozentautomatik | Die Vereinbarung erfüllt die Vorgaben des § 557b BGB nicht: Anpassungen lassen sich nicht durchsetzen |
| Ausgangsindex bzw. Basismonat fehlt im Vertrag | Streit über die Berechnungsgrundlage; jede Anpassung beginnt mit einer Diskussion |
| Miete wird „automatisch" erhöht, ohne Erklärung in Textform | Die Änderung wird nicht wirksam: Geschuldet bleibt die bisherige Miete |
| Anpassung vor Ablauf der Jahresfrist | Die Erhöhung ist verfrüht und wirkungslos |
| Zusätzliche Erhöhung auf die Vergleichsmiete nach § 558 BGB | Während der Indexmiete ausgeschlossen |
Die Rechtslage im Detail: § 557b BGB
Jahresfrist: Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB). Die Frist läuft ab Mietbeginn beziehungsweise ab der letzten Anpassung. Eine Pflicht zur jährlichen Anpassung besteht nicht: Vermieter können Indexsteigerungen auch über mehrere Jahre auflaufen lassen und später gesammelt geltend machen.
So berechnen Sie die neue Miete
Die Formel ist unkompliziert: neue Miete = bisherige Miete × (neuer Indexstand ÷ alter Indexstand). Ein Beispiel mit runden Zahlen:
| Position | Wert |
|---|---|
| Bisherige Nettokaltmiete | 800,00 € |
| VPI im Basismonat | 100,0 Punkte |
| VPI zum Anpassungszeitpunkt | 105,0 Punkte |
| Rechnung | 800 € × (105,0 ÷ 100,0) |
| Neue Nettokaltmiete | 840,00 € |
Indexmiete oder Staffelmiete?
Beide Modelle ersetzen die klassische Vergleichsmieterhöhung, aber mit unterschiedlicher Logik. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
| Kriterium | Indexmiete (§ 557b BGB) | Staffelmiete (§ 557a BGB) |
|---|---|---|
| Mechanismus | Miete folgt dem VPI | feste Erhöhungsbeträge, im Voraus vereinbart |
| Planbarkeit | abhängig von der Inflation | vollständig planbar |
| Miete kann sinken | ja, bei fallendem Index | nein |
| Anpassung | Erklärung in Textform nötig | tritt zum vereinbarten Termin automatisch ein |
| Vergleichsmiete (§ 558 BGB) | ausgeschlossen | ausgeschlossen |
| Modernisierung (§ 559 BGB) | nur nicht zu vertretende Maßnahmen | ausgeschlossen |
| Mindestabstand | ein Jahr unveränderte Miete | ein Jahr je Staffel |
Für wen eignet sich die Indexmiete?
Die Indexmiete passt nicht zu jedem Mietverhältnis. Eine sachliche Abwägung hilft.
FAQ
Häufige Fragen zur Vorlage
Die häufigsten Fragen aus der Vermieter-Praxis, kurz beantwortet.
Wie funktioniert ein Indexmietvertrag?
Bei einem Indexmietvertrag wird die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt (§ 557b BGB). Steigt der Index, kann der Vermieter die Miete im selben Verhältnis anheben; fällt er, kann der Mieter eine Absenkung verlangen. Die Anpassung geschieht nicht automatisch: Sie muss durch eine Erklärung in Textform geltend gemacht werden und wirkt ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
Wie oft darf die Miete bei einer Indexmiete angepasst werden?
Höchstens einmal pro Jahr: § 557b Abs. 2 BGB verlangt, dass die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleibt. Die Frist beginnt mit dem Mietbeginn beziehungsweise mit der letzten Anpassung. Eine Pflicht zur jährlichen Anpassung besteht aber nicht: Vermieter können Indexsteigerungen auch über mehrere Jahre auflaufen lassen und später in einer Erklärung zusammengefasst geltend machen.
Ab wann gilt die neue Miete nach der Anpassungserklärung?
Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung geschuldet (§ 557b Abs. 3 BGB). Geht die Erklärung dem Mieter beispielsweise im März zu, gilt die neue Miete ab dem 1. Mai. Rückwirkende Erhöhungen sind nicht möglich: Wer die Erklärung spät abgibt, kann die Differenz für zurückliegende Monate nicht mehr verlangen.
Was passiert, wenn der Verbraucherpreisindex sinkt?
Dann wirkt die Indexmiete in die andere Richtung: Der Mieter kann eine Absenkung der Miete verlangen, mit derselben Textform-Erklärung und derselben Jahresfrist, die auch für Erhöhungen gelten. Klauseln, die nur Erhöhungen zulassen und Absenkungen ausschließen, weichen zum Nachteil des Mieters von § 557b BGB ab und sind unwirksam (§ 557b Abs. 5 BGB).
Gilt die Mietpreisbremse bei einem Indexmietvertrag?
Nur für die Ausgangsmiete: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die zu Vertragsbeginn vereinbarte Miete die Grenzen der §§ 556d ff. BGB nicht überschreiten. Spätere Indexanpassungen sind dagegen nicht an die Mietpreisbremse gebunden (§ 557b Abs. 4 BGB). Die Miete kann durch die Indexentwicklung im Lauf der Jahre über die ursprüngliche Grenze hinauswachsen.
Welcher Index darf für die Indexmiete verwendet werden?
Zulässig ist ausschließlich der Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt ermittelt und monatlich veröffentlicht. Kopplungen an andere Größen (etwa Baupreisindizes, regionale Indizes oder feste jährliche Prozentsätze) erfüllen die Vorgaben des § 557b Abs. 1 BGB nicht. Halten Sie im Vertrag neben der Ausgangsmiete auch den Indexstand des Basismonats fest, damit spätere Anpassungen eindeutig berechenbar sind.
Wie berechne ich die neue Indexmiete?
Mit der Formel: neue Miete = bisherige Miete × (neuer Indexstand ÷ alter Indexstand). Beispiel: Bei 800 € Nettokaltmiete, einem Ausgangsindex von 100,0 und einem aktuellen Stand von 105,0 ergibt sich 800 € × 1,05 = 840 €. In der Anpassungserklärung müssen die eingetretene Indexänderung sowie die neue Miete oder der Erhöhungsbetrag als Geldbetrag angegeben werden, sonst ist die Erklärung unwirksam.
Kann ich bei einer Indexmiete zusätzlich wegen Modernisierung erhöhen?
Nur eingeschränkt. Eine Modernisierungserhöhung nach § 559 BGB ist während der Indexmiete nur für bauliche Maßnahmen möglich, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, etwa gesetzlich vorgeschriebene Umbauten. Freiwillige Modernisierungen lassen sich nicht zusätzlich umlegen. Ausgeschlossen ist außerdem die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB. Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen nach § 560 BGB bleiben dagegen möglich.
Muss ein Indexmietvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Die Indexvereinbarung muss schriftlich getroffen werden (§ 557b Abs. 1 BGB). In der Praxis ist das unproblematisch, weil die Klausel, wie in der Ratiofill-Vorlage als § 4, Teil des Mietvertrags ist, den beide Parteien unterschreiben. Für die spätere Mietanpassung genügt dann die Textform: Eine E-Mail mit den erforderlichen Angaben zur Indexänderung und zur neuen Miete reicht aus.
Index- oder Staffelmiete: Was ist für Vermieter besser?
Das hängt von der Erwartung an die Preisentwicklung ab. Die Staffelmiete bietet feste, planbare Erhöhungen unabhängig von der Inflation, die Miete kann aber nie sinken, und mehr als die vereinbarten Staffeln ist nicht möglich. Die Indexmiete folgt der tatsächlichen Inflation: in Hochinflationsphasen dynamischer, bei stagnierenden Preisen ohne Erhöhungsspielraum, bei fallendem Index sogar rückläufig. Beide Modelle schließen die Vergleichsmieterhöhung nach § 558 BGB aus.
Was kostet die Indexmietvertrag Vorlage von Ratiofill?
Das Ansehen der Vorlage im Showroom ist kostenlos. Um den Vertrag online auszufüllen und zu erstellen, legen Sie ein kostenloses Konto auf app.ratiofill.com an. Der Generator führt Sie anschließend Schritt für Schritt durch alle Angaben, von den Vertragsparteien über die Ausgangsmiete bis zum Indexstand des Basismonats.
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