Wohnraum

Wohnraummietvertrag Vorlage

Der unbefristete Wohnraummietvertrag von Ratiofill regelt das Mietverhältnis in 25 Paragraphen, von den Vertragsparteien bis zu den Anhängen, und bringt fünf Anlagen gleich mit. Sie sehen jede Seite vorab kostenlos an und füllen den Vertrag anschließend im Generator online aus. Ihre Angaben fließen dabei automatisch in alle Anlagen, vom Übergabeprotokoll bis zur Wohnungsgeberbescheinigung.

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Aktualisiert am 4. August 2026Herausgeber: Ratiofill GmbH, Berlin
Wohnraummietvertrag Vorlage, Seite 1 des Originaldokuments
Original-Dokument

25 §§

decken das komplette Mietverhältnis ab

5

Anlagen inklusive: vom Protokoll bis zur Hausordnung

max. 3

Nettokaltmieten Kaution (§ 551 BGB)

12 Mon.

Abrechnungsfrist für Betriebskosten (§ 556 BGB)

Das steht in der Vorlage

  • Vertragsparteien
  • Mieträume
  • Mietzeit
  • Miete
  • Zahlung von Miete & Betriebskosten
  • Heizung & Warmwasserversorgung
  • Mietsicherheit
  • Schönheitsreparaturen & Instandhaltung
  • Tierhaltung
  • Untervermietung
  • Beendigung des Mietverhältnisses
  • Anhänge

Inklusive Anlagen:

WohnungsgeberbescheinigungÜbergabeprotokollBetriebskostenverordnung (BetrKV-Aufstellung)HausordnungMerkblatt zum richtigen Heizen & Lüften
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Warum Ratiofill

Der Vertrag, der mitdenkt

Was diese Vorlage von einem einfachen Muster aus dem Netz unterscheidet und warum sich der Blick ins Original lohnt:

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25 Paragraphen komplett

Von den Vertragsparteien bis zu den Anhängen deckt der Vertrag alle wesentlichen Regelungspunkte eines Wohnraummietverhältnisses ab.

5 Anlagen inklusive

Wohnungsgeberbescheinigung, Übergabeprotokoll, BetrKV-Aufstellung, Hausordnung und Heiz-Merkblatt gehören zum Formularbündel dazu.

Daten einmal eingeben

Ihre Angaben fließen automatisch in den Vertrag und alle Anlagen, ohne doppelte Eingaben zwischen den Dokumenten.

An Rechtsprechung orientiert

Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Kaution und Betriebskosten orientieren sich an BGB und aktueller BGH-Rechtsprechung.

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Blättern Sie vor der Erstellung durch alle Seitenansichten des Vertrags und prüfen Sie jede Klausel in Ruhe.

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Der Generator führt Sie Schritt für Schritt durch alle Angaben, von der Mietsache bis zur Kaution.

In wenigen Minuten

So kommen Sie zum fertigen Dokument

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Blättern Sie durch die Seitenansichten des Wohnraummietvertrags und prüfen Sie Aufbau und Klauseln. Registrieren Sie sich anschließend kostenlos und öffnen Sie den Vertrag im Ratiofill-Generator.

Parteien und Mietsache erfassen

Tragen Sie alle Vermieter und alle Mieter ein (jeder einziehende Erwachsene sollte Vertragspartei werden) und beschreiben Sie die Mieträume vollständig, inklusive Keller, Stellplatz und mitvermieteter Einrichtung.

Miete, Betriebskosten und Kaution festlegen

Legen Sie Nettokaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung und Kaution fest. Beachten Sie die gesetzlichen Grenzen, etwa maximal drei Nettokaltmieten Kaution nach § 551 BGB und die Mietpreisbremse in angespannten Märkten.

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Gut zu wissen

Wohnraummietvertrag: die wichtigsten Punkte

Das Wesentliche aus Recht und Praxis, auf den Punkt gebracht.

Was ist ein Wohnraummietvertrag?

Ein Wohnraummietvertrag ist ein Vertrag über die Überlassung von Wohnraum gegen Entgelt. Die Grundpflichten regelt § 535 BGB: Der Vermieter überlässt die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand und erhält sie in diesem Zustand, der Mieter zahlt die vereinbarte Miete. Was einfach klingt, ist rechtlich stark reguliert: Für Wohnraum gilt das soziale Mietrecht der §§ 549 ff. BGB, das den Mieter in vielen Punkten zwingend schützt. Von diesen Vorschriften darf ein Vertrag nicht zum Nachteil des Mieters abweichen; entsprechende Klauseln sind unwirksam.

Inhalt und Pflichtbestandteile: 25 Paragraphen im Überblick

Zwingend erforderlich sind in einem Mietvertrag nur wenige Angaben: die Vertragsparteien, die genaue Bezeichnung der Mietsache und die Miete. Alles Übrige ist verhandelbar, aber was der Vertrag nicht regelt, richtet sich nach dem Gesetz, und das geht häufig zulasten des Vermieters. Wer Betriebskosten nicht ausdrücklich vereinbart, kann sie nicht umlegen; wer Schönheitsreparaturen nicht wirksam überträgt, muss sie selbst ausführen. Ein guter Mietvertrag regelt deshalb deutlich mehr als das Minimum.

Häufige Fehler im Mietvertrag und ihre Folgen

Die meisten Streitigkeiten im Mietverhältnis lassen sich auf wenige, immer gleiche Fehler beim Vertragsschluss zurückführen:

  • Mündliche Nebenabreden. „Die Garage können Sie mitbenutzen", „Der Herd bleibt drin": Was nur mündlich zugesagt wird, lässt sich später kaum beweisen. Halten Sie jede Zusage im Vertrag fest; unter § 24 (Sonstige Vereinbarungen) ist dafür Platz.
  • Fehlendes Übergabeprotokoll. Ohne dokumentierten Übergabezustand steht beim Auszug Aussage gegen Aussage: Waren die Kratzer im Parkett schon da? Welche Zählerstände galten beim Einzug? Ein Wohnungsübergabeprotokoll beugt vor. Bei dieser Vorlage ist es als Anlage bereits enthalten.
  • Veraltete Formulare. Mietvertragsmuster aus alten Quellen enthalten oft Klauseln, die der BGH längst gekippt hat, etwa starre Fristenpläne für Schönheitsreparaturen. Die Folge ist tückisch: Die unwirksame Klausel fällt ersatzlos weg, und es gilt die gesetzliche Regelung, nach der der Vermieter selbst renovieren muss.
  • Kaution falsch vereinbart. Mehr als drei Nettokaltmieten sind nach § 551 BGB unzulässig; der überschießende Teil ist unwirksam und kann vom Mieter zurückgefordert werden.
  • Betriebskosten nicht wirksam umgelegt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung, welche Kostenarten der Mieter trägt, bleibt der Vermieter auf ihnen sitzen, denn die Umlage setzt eine wirksame Regelung im Vertrag voraus.
  • Fehlende Wohnungsgeberbescheinigung. Nach § 19 BMG müssen Sie dem Mieter den Einzug innerhalb von zwei Wochen bestätigen, damit er sich beim Einwohnermeldeamt anmelden kann; sonst droht ein Bußgeld.

Miete, Kaution und Betriebskosten richtig regeln

Der Geld-Block des Vertrags (§§ 4 bis 8) verdient besondere Sorgfalt, denn hier setzt das Gesetz klare Grenzen.

ThemaGrenzeGrundlage
Kautionmax. 3 Nettokaltmieten, zahlbar in 3 Raten§ 551 BGB
Betriebskostenabrechnung12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums§ 556 Abs. 3 BGB
Mieterhöhung im Bestandbis zur Vergleichsmiete, max. 20 % (teils 15 %) in 3 Jahren§ 558 BGB
Neuvermietung im angespannten Marktmax. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete§§ 556d ff. BGB

Schönheitsreparaturen: Was wirksam vereinbart werden kann

Kaum ein Vertragsthema hat die Gerichte so beschäftigt wie Schönheitsreparaturen. Der gesetzliche Ausgangspunkt überrascht viele Vermieter: Nach § 535 BGB ist die Instandhaltung der Mietsache (einschließlich des Renovierens) Sache des Vermieters. Nur durch eine wirksame Vertragsklausel lässt sich diese Pflicht auf den Mieter übertragen. Genau daran scheitern viele ältere Formulare, denn der BGH hat mehrere verbreitete Klauseltypen für unwirksam erklärt:

  • Starre Fristenpläne („Küche und Bad alle drei Jahre streichen"), die unabhängig vom tatsächlichen Zustand zum Renovieren verpflichten.
  • Quotenabgeltungsklauseln, nach denen der Mieter beim Auszug anteilige Renovierungskosten zahlen soll, obwohl noch keine Renovierung fällig ist.
  • Renovierungspflichten bei unrenoviert übergebener Wohnung: Wer eine unrenovierte Wohnung übernimmt, kann ohne angemessenen Ausgleich nicht wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet werden.

Unbefristet, befristet, Staffel oder Index: Welche Vertragsart passt?

Der unbefristete Wohnraummietvertrag ist der gesetzliche Regelfall und für die meisten privaten Vermieter die passende Wahl. Ein Zeitmietvertrag ist nur unter den Voraussetzungen des § 575 BGB möglich: Der Vermieter braucht einen gesetzlich anerkannten Befristungsgrund (etwa geplante Eigennutzung, wesentliche Umbaumaßnahmen oder die Vermietung als Werkswohnung) und muss diesen Grund dem Mieter bei Vertragsschluss schriftlich mitteilen. Fehlt der Grund oder die Mitteilung, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Befristung „auf Probe" oder ohne Anlass ist im Wohnraummietrecht nicht vorgesehen.

Fünf Anlagen, ein Bündel: Was zum Vertrag dazugehört

Ein Mietvertrag steht selten allein. Zum Einzug gehören Dokumente, die das Mietverhältnis erst praktisch handhabbar machen und die häufig fehlen, wenn der Vertrag aus einer einzelnen Kopiervorlage stammt. Die Ratiofill-Vorlage bringt fünf Anlagen mit, auf die § 25 des Vertrags verweist:

  • Wohnungsgeberbescheinigung: Ihre Bestätigung des Einzugs nach § 19 BMG, die der Mieter für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt braucht, auszustellen innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
  • Übergabeprotokoll: dokumentiert Zustand, Mängel, Zählerstände und übergebene Schlüssel und ist das wichtigste Beweismittel für die spätere Kautionsabrechnung.
  • BetrKV-Aufstellung: listet die Betriebskostenarten nach der Betriebskostenverordnung auf und macht die Umlage für beide Seiten nachvollziehbar.
  • Hausordnung: regelt Ruhezeiten, Reinigungspflichten und die Nutzung von Gemeinschaftsflächen. Als Anlage zum Vertrag wird sie verbindlicher Bestandteil des Mietverhältnisses. Eine eigenständige Hausordnung Vorlage finden Sie ebenfalls bei Ratiofill.
  • Merkblatt zum richtigen Heizen und Lüften: informiert den Mieter über Schimmelprävention. Dass Sie diese Information nachweislich übergeben haben, kann bei einem späteren Streit über Feuchtigkeitsschäden relevant werden.

FAQ

Häufige Fragen zur Vorlage

Die häufigsten Fragen aus der Vermieter-Praxis, kurz beantwortet.

Ist ein Mietvertrag ohne Schriftform gültig?

Ja. Ein Mietvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden und ist dann wirksam. Praktisch ist das riskant: Ohne schriftlichen Vertrag lässt sich kaum beweisen, welche Miete, welche Betriebskosten oder welche Nebenabreden vereinbart wurden. Außerdem bestimmt § 550 BGB, dass ein Mietvertrag, der für länger als ein Jahr gelten soll und nicht schriftlich geschlossen wird, als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. Für Vermieter ist die Schriftform daher praktisch unverzichtbar.

Welche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam?

Typische Beispiele: starre Fristenpläne und Quotenklauseln bei Schönheitsreparaturen, Renovierungspflichten bei unrenoviert übergebener Wohnung ohne angemessenen Ausgleich, Kautionsvereinbarungen über drei Nettokaltmieten hinaus sowie pauschale Verbote jeglicher Tierhaltung. Unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung, die meist den Mieter begünstigt. Der übrige Vertrag bleibt in der Regel bestehen. Deshalb lohnt es sich, keine veralteten Formulare zu verwenden.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Die Kaution darf höchstens das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen. Betriebskostenvorauszahlungen zählen nicht mit (§ 551 BGB). Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Eine höhere Kaution ist im überschießenden Teil unwirksam.

Was gehört zwingend in einen Wohnraummietvertrag?

Rechtlich zwingend sind nur die Vertragsparteien, die genaue Bezeichnung der Mietsache und die Miete. Praktisch sollte ein Mietvertrag deutlich mehr regeln: Betriebskosten und Umlagemaßstab, Kaution, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Untervermietung und den Zustand der Wohnung bei Übergabe. Denn was nicht vereinbart ist, richtet sich nach dem Gesetz, und ohne wirksame Vereinbarung kann der Vermieter zum Beispiel keine Betriebskosten umlegen.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnraummietvertrag, Staffelmiete und Indexmiete?

Alle drei sind Wohnraummietverträge. Sie unterscheiden sich in der Mietanpassung. Beim klassischen unbefristeten Mietvertrag erhöht der Vermieter die Miete bei Bedarf bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Beim Staffelmietvertrag stehen künftige Erhöhungen mit Betrag und Termin schon im Vertrag (§ 557a BGB). Beim Indexmietvertrag folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex (§ 557b BGB). Staffel und Index schaffen Planbarkeit, schließen aber die reguläre Vergleichsmieten-Erhöhung während ihrer Geltung weitgehend aus.

Was passiert, wenn kein Übergabeprotokoll erstellt wird?

Der Mietvertrag bleibt auch ohne Übergabeprotokoll wirksam, aber im Streitfall fehlt das wichtigste Beweismittel. Ob ein Schaden schon beim Einzug vorhanden war, welche Zählerstände galten und wie viele Schlüssel übergeben wurden, lässt sich Jahre später kaum rekonstruieren. Das geht in der Praxis oft zulasten des Vermieters, etwa wenn er Ansprüche gegen die Kaution aufrechnen will. Bei dieser Vorlage ist das Übergabeprotokoll deshalb als Anlage enthalten.

Darf der Vermieter die Miete frei erhöhen?

Nein. Im laufenden Mietverhältnis kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, begrenzt durch die Kappungsgrenze von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren, in vielen Städten 15 Prozent (§ 558 BGB). Bei der Neuvermietung greift in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zusätzlich die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB): höchstens zehn Prozent über der Vergleichsmiete, mit Ausnahmen etwa für Neubauten. Frei erhöhen kann der Vermieter die Miete also nicht.

Wie viele Personen dürfen in die Wohnung einziehen?

Enge Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) darf der Mieter in der Regel ohne Erlaubnis aufnehmen. Für andere Personen, etwa den Lebensgefährten oder Untermieter, braucht er die Erlaubnis des Vermieters; auf die Überlassung eines Teils der Wohnung hat er bei berechtigtem Interesse einen Anspruch (§ 553 BGB). Der Vermieter darf die Erlaubnis verweigern, wenn die Wohnung überbelegt würde. Die Vorlage regelt Personenmehrheit und Untervermietung in §§ 19 und 20.

Kann ich einen Mietvertrag befristen?

Nur eingeschränkt. Ein Zeitmietvertrag über Wohnraum ist nach § 575 BGB nur wirksam, wenn ein gesetzlicher Befristungsgrund vorliegt (etwa geplante Eigennutzung, wesentliche Umbau- oder Abrissmaßnahmen oder die Vermietung als Werkswohnung) und der Vermieter diesen Grund dem Mieter bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Fehlt der Befristungsgrund oder die schriftliche Mitteilung, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Befristung ohne Grund, etwa zur Probe, sieht das Wohnraummietrecht nicht vor.

Was kostet die Erstellung des Mietvertrags bei Ratiofill?

Das Ansehen der Vorlage und die Registrierung sind kostenlos: Sie können den kompletten Vertrag mit allen Anlagen Seite für Seite prüfen, bevor Sie sich entscheiden. Für das Erstellen des fertigen Vertrags im Generator zahlen Sie pro Vertrag; den Preis sehen Sie transparent in der App, bevor Kosten entstehen.

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