Meldewesen

Wohnungsgeberbescheinigung Vorlage

Die Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG bestätigt den Einzug Ihres Mieters gegenüber der Meldebehörde: Ohne sie kann er sich nicht anmelden. Auf dieser Seite sehen Sie eine vollständige, zweiseitige Vorlage mit allen Pflichtangaben kostenlos an und füllen sie nach kostenloser Registrierung direkt online aus. Herausgegeben von der Ratiofill GmbH, Berlin.

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Aktualisiert am 4. August 2026Herausgeber: Ratiofill GmbH, Berlin
Wohnungsgeberbescheinigung Vorlage, Seite 1 des Originaldokuments
Original-Dokument

§ 19

BMG: gesetzliche Pflicht des Wohnungsgebers

2 Wochen

Anmeldefrist des Mieters nach Einzug

1.000 €

Bußgeld bei fehlender Bescheinigung möglich

50.000 €

bei Gefälligkeitsbescheinigung (§ 54 BMG)

Das steht in der Vorlage

  • Zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Abs. 3 BMG)
  • Wohnungsgeber (Eigentümer oder Hausverwaltung)
  • Mieteinheit
  • Einzug: Bezugstag
  • Hauptmieter
  • Mit einziehende Personen
  • Unterschrift des Eigentümers bzw. der Hausverwaltung

Warum Ratiofill

Das Formular, das mitdenkt

Was diese Vorlage von einem einfachen Muster aus dem Netz unterscheidet und warum sich der Blick ins Original lohnt:

Formular online erstellen

Nach § 19 BMG

Das Formular strukturiert alle Pflichtangaben des § 19 Abs. 3 BMG, vom Wohnungsgeber bis zur Liste der einziehenden Personen.

In Minuten erstellt

Drei kurze Abschnitte statt Fließtext: Wohnungsgeber, Mieteinheit und Einzugsdaten sind schnell und vollständig ausgefüllt.

Alle Personen erfasst

Eigene Felder für den Hauptmieter und alle mit einziehenden Personen: So wird niemand vergessen, auch Kinder nicht.

Kostenlos ansehen

Sie sehen beide Seiten der Vorlage vorab im Detail an, bevor Sie sie im Online-Generator ausfüllen.

Fristen im Blick

Die Vorlage hilft Ihnen, die zweiwöchige Bestätigungs- und Meldefrist nach dem Einzug zuverlässig einzuhalten.

In wenigen Minuten

So kommen Sie zum fertigen Dokument

Vorlage ansehen und öffnen

Rufen Sie die Wohnungsgeberbescheinigung bei Ratiofill auf und sehen Sie sich beide Seiten der Vorlage kostenlos an. Nach kostenloser Registrierung öffnen Sie das Formular direkt im Online-Generator.

Wohnungsgeber eintragen

Tragen Sie in § 1 Name und Anschrift des Wohnungsgebers ein: Eigentümer oder Hausverwaltung. Stellt die Verwaltung aus, ergänzen Sie zusätzlich den Namen des Eigentümers.

Mieteinheit bezeichnen

Geben Sie in § 2 die genaue Anschrift der Wohnung an, bei Mehrfamilienhäusern inklusive Geschoss oder Wohnungsnummer, damit die Meldebehörde die Einheit eindeutig zuordnen kann.

Bereit?

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Gut zu wissen

Wohnungsgeberbescheinigung: die wichtigsten Punkte

Das Wesentliche aus Recht und Praxis, auf den Punkt gebracht.

Was ist eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Die Wohnungsgeberbescheinigung (häufig auch Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung genannt) ist die schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers, dass ein Mieter tatsächlich in eine Wohnung eingezogen ist. Rechtsgrundlage ist § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG): Wer einem anderen eine Wohnung überlässt, muss deren Bezug bestätigen. Der Mieter benötigt diese Bestätigung, um sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Ohne sie kann er die Anmeldung nicht abschließen.

Inhalt und Pflichtangaben nach § 19 Abs. 3 BMG

Die Vorlage gliedert die Bescheinigung in drei nummerierte Abschnitte und bildet damit genau die Angaben ab, die § 19 Abs. 3 BMG vorschreibt:

§ 1 Wohnungsgeber: Hier stehen Name und Anschrift der Person oder Firma, die die Wohnung überlässt: der Eigentümer selbst oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung. Ist der Wohnungsgeber nicht zugleich Eigentümer, verlangt das Gesetz zusätzlich den Namen des Eigentümers.

Pflichtangabe nach § 19 Abs. 3 BMGAbschnitt in der Vorlage
Name und Anschrift des Wohnungsgebers§ 1 Wohnungsgeber
Anschrift der Wohnung§ 2 Mieteinheit
Einzugsdatum§ 3 Einzug (Bezugstag)
Namen der meldepflichtigen Personen§ 3 Einzug (Hauptmieter, mit einziehende Personen)
Art des meldepflichtigen VorgangsFormularkopf (Bestätigung des Einzugs)

Häufige Fehler und was sie kosten

So kurz das Formular ist, so regelmäßig passieren in der Praxis dieselben Fehler. Die vier wichtigsten:

1. Die Bescheinigung wird vergessen oder zu spät ausgestellt. Die Ausstellung ist keine Gefälligkeit, sondern eine gesetzliche Pflicht des Wohnungsgebers. Wer sie nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 54 BMG mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Ihr Mieter gerät zusätzlich unter Druck, weil er ohne die Bestätigung seine eigene Meldefrist nicht einhalten kann.

FehlerTypische Folge
Nicht oder zu spät ausgestelltBußgeld bis 1.000 € (§ 54 BMG)
Gefälligkeits-/ScheinbescheinigungBußgeld bis 50.000 € (§ 54 BMG)
Unvollständige PersonenlisteAnmeldung einzelner Bewohner scheitert, Korrektur nötig
Falsches Dokument verwendetMeldebehörde weist den Mieter ab

Rechtslage und Fristen im Überblick

Das Zusammenspiel der Fristen ist einfacher, als es klingt: Entscheidend ist der Tag des tatsächlichen Einzugs. Ab diesem Tag muss sich der Mieter innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Der Wohnungsgeber ist nach § 19 Abs. 1 BMG verpflichtet, bei dieser Anmeldung mitzuwirken und den Einzug innerhalb derselben Frist zu bestätigen. In der Praxis heißt das: Stellen Sie die Bescheinigung am besten direkt zum Einzugstermin aus, dann bleibt Ihrem Mieter genug Zeit für den Behördengang oder die Online-Anmeldung.

VorgangFrist bzw. RahmenRechtsgrundlage
Anmeldung des Mieters bei der Meldebehördeinnerhalb von zwei Wochen nach Einzug§ 17 Abs. 1 BMG
Bestätigung des Einzugs durch den Wohnungsgeberinnerhalb derselben zwei Wochen§ 19 Abs. 1 BMG
Bußgeld bei fehlender oder verspäteter Bestätigungbis 1.000 €§ 54 BMG
Bußgeld bei Bestätigung eines Scheineinzugsbis 50.000 €§ 54 BMG

Wer ist Wohnungsgeber: Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter?

Wohnungsgeber ist nach dem Bundesmeldegesetz, wer die Wohnung einem anderen tatsächlich zur Nutzung überlässt. Das ist im Standardfall der vermietende Eigentümer, aber eben nicht immer.

Abgrenzung: Was die Bescheinigung nicht ist

Rund um Einzug und Vermietung kursieren mehrere ähnlich klingende Dokumente. Die Wohnungsgeberbescheinigung hat einen einzigen Zweck, nämlich die Anmeldung bei der Meldebehörde, und ersetzt keines der folgenden Papiere:

Keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Diese bestätigt, dass ein Mieter seine Miete vollständig gezahlt hat, und wird oft bei Neuanmietungen vom künftigen Vermieter erbeten. Die Wohnungsgeberbescheinigung sagt über das Zahlungsverhalten nichts aus.

Die Bescheinigung im Ablauf der Neuvermietung

Im Vermietungsprozess ist die Wohnungsgeberbescheinigung einer der letzten Schritte und einer, der sich gut mit ohnehin anstehenden Terminen verbinden lässt.

FAQ

Häufige Fragen zur Vorlage

Die häufigsten Fragen aus der Vermieter-Praxis, kurz beantwortet.

Ist die Wohnungsgeberbescheinigung Pflicht?

Ja. § 19 Abs. 1 BMG verpflichtet jeden Wohnungsgeber, bei der Anmeldung des Mieters mitzuwirken und den Einzug zu bestätigen. Die Pflicht besteht seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im November 2015 und gilt bundesweit. Wer die Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 54 BMG mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Auch der Mieter ist auf das Dokument angewiesen: Ohne die Bestätigung kann er seine Anmeldung bei der Meldebehörde nicht abschließen.

Wer stellt die Wohnungsgeberbescheinigung aus?

Der Wohnungsgeber, also die Person oder Firma, die die Wohnung tatsächlich überlässt. Das ist meist der vermietende Eigentümer oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung. Bei Untervermietung ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber und stellt die Bescheinigung für seinen Untermieter aus. Eine Behörde ist an der Ausstellung nicht beteiligt; die Meldebehörde ist lediglich die Empfängerin, bei der der Mieter das Dokument vorlegt.

Welche Frist gilt für die Wohnungsgeberbescheinigung?

Der Mieter muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG), und genau dafür braucht er die Bescheinigung. Der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb derselben Frist bestätigen (§ 19 Abs. 1 BMG). Praktisch bewährt hat sich die Ausstellung direkt zum Einzugs- oder Übergabetermin: Dann bleibt dem Mieter ausreichend Zeit für den Termin bei der Behörde.

Was kostet die Wohnungsgeberbescheinigung?

Für den Mieter nichts: Die Ausstellung ist eine gesetzliche Pflicht des Wohnungsgebers, eine Gebühr ist dafür nicht vorgesehen. Auch die Anmeldung bei der Meldebehörde selbst ist gebührenfrei. Als Vermieter entstehen Ihnen ebenfalls keine Kosten: Bei Ratiofill sehen Sie die Vorlage kostenlos an und erstellen die Bescheinigung nach kostenloser Registrierung online.

Was passiert, wenn der Vermieter die Bescheinigung nicht ausstellt?

Der Wohnungsgeber riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, denn die verweigerte oder verspätete Bestätigung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG. Der Mieter sollte in diesem Fall die Meldebehörde informieren und den Sachverhalt schildern, damit ihm aus der Verzögerung kein Nachteil entsteht. Seine eigene Meldefrist läuft schließlich weiter. In aller Regel klärt bereits ein Hinweis auf die Bußgeldvorschrift die Situation.

Welche Angaben muss die Wohnungsgeberbescheinigung enthalten?

§ 19 Abs. 3 BMG verlangt fünf Angaben: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug oder Auszug), das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller meldepflichtigen Personen. Ist der Wohnungsgeber nicht zugleich Eigentümer, gehört zusätzlich der Name des Eigentümers in das Dokument. Dazu kommt die Unterschrift des Ausstellers. Die Ratiofill-Vorlage bildet all diese Punkte in drei Abschnitten ab.

Braucht man die Wohnungsgeberbescheinigung auch beim Auszug?

Nur in einem Sonderfall: Eine Auszugsbestätigung ist erforderlich, wenn der Mieter sich nicht bei einer neuen Wohnung im Inland anmeldet, typischerweise beim Wegzug ins Ausland. Bei einem normalen Umzug innerhalb Deutschlands ersetzt die Anmeldung am neuen Wohnort die Abmeldung am alten; eine Bestätigung des bisherigen Vermieters ist dann nicht nötig.

Wer stellt die Bescheinigung bei Untervermietung aus?

Der Hauptmieter. Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung tatsächlich überlässt: Bei einer Untervermietung ist das der Hauptmieter, nicht der Eigentümer. Er muss dem Untermieter den Einzug bescheinigen und unterliegt dabei denselben Pflichten und Bußgeldregeln wie jeder andere Wohnungsgeber. Das gilt auch für Wohngemeinschaften, wenn neue Mitbewohner als Untermieter eines Hauptmieters einziehen.

Kann die Wohnungsgeberbescheinigung digital übermittelt werden?

Ja. Nach § 19 Abs. 4 BMG kann der Wohnungsgeber den Einzug auch elektronisch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen; das Zuordnungsmerkmal der Meldebehörde teilt der Wohnungsgeber dem Mieter für dessen Anmeldung mit. Ob dieser Weg angeboten wird, unterscheidet sich je nach Kommune. Fragen Sie bei Ihrer örtlichen Meldebehörde nach. Unabhängig davon können Sie die Bescheinigung bei Ratiofill vollständig online ausfüllen und Ihrem Mieter anschließend zur Verfügung stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnungsgeberbescheinigung und Meldebestätigung?

Die Reihenfolge: Die Wohnungsgeberbescheinigung kommt vom Wohnungsgeber und ist die Voraussetzung der Anmeldung. Der Mieter legt sie bei der Meldebehörde vor. Die Meldebestätigung stellt danach die Behörde aus; sie dokumentiert, dass die Anmeldung erfolgt ist. Das eine Dokument geht also in den Meldevorgang hinein, das andere kommt aus ihm heraus.

Ist die Wohnungsgeberbescheinigung dasselbe wie die Vermieterbescheinigung?

Die Begriffe Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnungsgeberbestätigung und Vermieterbescheinigung meinen im Meldekontext dasselbe Dokument nach § 19 BMG. Verwechslungsgefahr besteht mit der Vermieterbescheinigung, die Jobcenter zur Prüfung der Unterkunftskosten anfordern: Das ist ein anderes Formular mit Angaben zu Miethöhe und Nebenkosten, das die Meldebehörde nicht akzeptiert. Achten Sie deshalb darauf, welches Dokument tatsächlich verlangt wird.

Wohnungsgeberbescheinigung jetzt online erstellen

Sehen Sie sich die vollständige Vorlage kostenlos an und füllen Sie sie nach kostenloser Registrierung im Generator aus, mit allen Pflichtangaben nach § 19 Abs. 3 BMG, bereit zur Unterschrift und zur Vorlage bei der Meldebehörde.

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