Selbstauskunft Mieter Vorlage
Mit dieser Selbstauskunft fragen Vermieter und Hausverwaltungen die Angaben ab, die bei der Mieterauswahl nach der Rechtsprechung üblich und relevant sind: von der aktuellen Wohnsituation über Einkommen und Beruf bis zur Einwilligung in eine Bonitätsprüfung. Das dreiseitige Formular der Ratiofill GmbH bündelt Fragenkatalog, dokumentierte Einwilligungen und Hinweise zum Datenschutz in fünf klaren Abschnitten. Sie können es kostenlos Seite für Seite ansehen und nach kostenloser Registrierung direkt online ausfüllen.
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5 §§
vom Fragenkatalog bis zur Einwilligung
3 Seiten
inkl. SCHUFA- und Datenschutz-Einwilligung
0 €
Ansehen und Registrierung kostenlos
5 Jahre
Rückblick bei Räumungsklagen & Insolvenz
Das steht in der Vorlage
- Persönliche Daten
- Aktuelle Wohnsituation
- Mietrückstände und Räumungsklagen
- Berufliche und finanzielle Situation
- Nettoeinkommen und Zahlung durch Dritte
- Insolvenzverfahren und eidesstattliche Versicherung
- Sonstiges: Haustiere und gewerbliche Nutzung
- Einwilligung zur Datenerhebung
- Bonitätsprüfung und SCHUFA-Einwilligung
- Hinweise zum Datenschutz und zur Löschung
Warum Ratiofill
Das Formular, das mitdenkt
Was diese Vorlage von einem einfachen Muster aus dem Netz unterscheidet und warum sich der Blick ins Original lohnt:
Formular online erstellenFokussierter Fragenkatalog
Das Formular konzentriert sich auf die Kernthemen der Mieterauswahl: von Einkommen und Beruf über Mietrückstände bis zur Räumungsklage.
Einwilligungen dokumentiert
Einwilligung in Datenerhebung und Bonitätsprüfung (SCHUFA) sind als eigener Abschnitt fester Bestandteil des Formulars.
An Rechtsprechung orientiert
Aufbau und Fragen orientieren sich an der aktuellen Rechtsprechung zu zulässigen Vermieterfragen bei der Mieterauswahl.
Kostenlos ansehen
Alle drei Seiten des Formulars können Sie vor der Nutzung vollständig im Showroom durchblättern.
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Nach kostenloser Registrierung erstellen Sie die Selbstauskunft digital im Generator, strukturiert Abschnitt für Abschnitt.
Für Vermieter und Verwalter
Geeignet für private Vermieter und Hausverwaltungen, die Mietinteressenten strukturiert und vergleichbar bewerten wollen.
In wenigen Minuten
So kommen Sie zum fertigen Dokument
Vorlage ansehen und Generator öffnen
Blättern Sie im Showroom durch alle drei Seiten der Selbstauskunft und prüfen Sie, ob der Fragenkatalog zu Ihrem Vermietungsprozess passt. Anschließend registrieren Sie sich kostenlos auf app.ratiofill.com und öffnen das Formular direkt im Generator.
Zeitpunkt festlegen
Geben Sie die Selbstauskunft erst an Interessenten, die ernsthaft am Vertragsabschluss interessiert sind, nicht pauschal an alle Besichtigungsteilnehmer. Bei der Erstbesichtigung genügen Name und Kontaktdaten.
Angaben prüfen und vergleichen
Werten Sie die Rückläufe strukturiert aus: Wohnsituation und Auszugsgrund (§ 2), Einkommen im Verhältnis zur Kaltmiete (§ 3), Haustiere und gewerbliche Nutzung (§ 4). Achten Sie besonders auf die Angaben zu Mietrückständen, Räumungsklagen und Insolvenzverfahren.
Bereit?
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Gut zu wissen
Selbstauskunft Mieter: die wichtigsten Punkte
Das Wesentliche aus Recht und Praxis, auf den Punkt gebracht.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Eine Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, mit dem ein Mietinteressent vor Abschluss des Mietvertrags Angaben zu seiner Person, seiner aktuellen Wohnsituation und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen macht. Für Vermieter und Hausverwaltungen ist sie das zentrale Instrument der Mieterauswahl: Sie schafft eine vergleichbare Grundlage, um aus mehreren Bewerbern denjenigen auszuwählen, der die Miete voraussichtlich zuverlässig zahlt.
Inhalt und Pflichtbestandteile: die fünf Abschnitte
Die Vorlage folgt einem klaren Aufbau in fünf Paragraphen. Jeder Abschnitt erfüllt eine eigene Funktion in der Mieterauswahl:
- § 1 Persönliche Daten: die Basisdaten des Interessenten. Sie bilden die Grundlage für die weitere Kommunikation und später für den Mietvertrag.
- § 2 Aktuelle Wohnsituation: der Auszugsgrund aus der bisherigen Wohnung, bestehende Mietrückstände und die Frage nach Räumungsklagen in den letzten fünf Jahren. Dieser Abschnitt zeigt, wie das bisherige Mietverhältnis verlaufen ist.
- § 3 Berufliche und finanzielle Situation: Beruf, Arbeitgeber und Nettoeinkommen, außerdem die Fragen, ob die Miete durch Dritte (etwa das Jobcenter) gezahlt wird und ob ein Insolvenzverfahren läuft oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde. Das ist der Kern der Bonitätseinschätzung.
- § 4 Sonstiges: Haustiere und eine geplante gewerbliche Nutzung der Wohnung. Beide Punkte betreffen unmittelbar die Nutzung der Mietsache.
- § 5 Einwilligung und Hinweise zum Datenschutz: die Einwilligung in die Datenerhebung, Informationen zur Datenverarbeitung und Löschung sowie die Einwilligung in eine Bonitätsprüfung (SCHUFA). Zusätzlich enthält der Abschnitt den Hinweis, dass Einkommensnachweise erst bei Vertragsschluss vorzulegen sind und der Interessent nicht benötigte Angaben schwärzen darf.
Häufige Fehler und ihre Folgen
In der Praxis scheitern Selbstauskünfte selten am Formular selbst, sondern an der Handhabung. Diese Fehler kommen besonders häufig vor:
- Unzulässige Fragen stellen. Wer nach Schwangerschaft, Religion oder Vorstrafen fragt, erhält Antworten ohne jeden Wert: Der Interessent darf auf unzulässige Fragen wahrheitswidrig antworten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Zusätzlich riskiert der Vermieter datenschutzrechtlichen Ärger, weil er Daten ohne berechtigtes Interesse erhebt.
- Zu früh zu viel abfragen. Eine detaillierte Selbstauskunft gehört nicht zur Erstbesichtigung. Nach dem Grundsatz der Datenminimierung sind umfassende Angaben erst angebracht, wenn ein Interessent ernsthaft am Vertragsabschluss interessiert ist.
- Gehaltsnachweise beim ersten Termin verlangen. Einkommensnachweise sind erst bei Vertragsschluss vorzulegen. Die Vorlage weist in § 5 ausdrücklich darauf hin. Wer sie früher einsammelt, häuft sensible Daten von Bewerbern an, die die Wohnung nie bekommen.
- Einwilligungen nicht dokumentieren. Eine Bonitätsabfrage ohne dokumentierte Einwilligung ist angreifbar. In der Vorlage ist die Einwilligung deshalb als eigener Abschnitt enthalten.
- Daten abgelehnter Bewerber aufbewahren. Nach der Absage entfällt der Zweck der Datenerhebung, also sind die Unterlagen zu löschen. Das Formular informiert den Interessenten entsprechend.
- Mündliche Auskünfte statt eines unterschriebenen Formulars. Nur eine schriftlich dokumentierte Selbstauskunft taugt später als Beleg, wenn sich Angaben als falsch herausstellen und eine Anfechtung oder Kündigung im Raum steht.
Zulässige und unzulässige Fragen im Überblick
Der Maßstab der Rechtsprechung ist einfach zu merken: Zulässig sind Fragen, an deren Beantwortung der Vermieter ein berechtigtes Interesse mit Blick auf das konkrete Mietverhältnis hat, vor allem alles, was die Zahlungsfähigkeit und die Nutzung der Wohnung betrifft. Fragen zur privaten Lebensführung ohne Mietbezug sind unzulässig.
| Fragethema | Zulässig? | Einordnung |
|---|---|---|
| Einkommen und Beruf (künftiger Hauptmieter) | Ja | Unmittelbar relevant für die Zahlungsfähigkeit |
| Mietrückstände aus früheren Mietverhältnissen | Ja | Berechtigtes Interesse an der Zahlungshistorie |
| Räumungsklagen in den letzten fünf Jahren | Ja | Hinweis auf gravierende Konflikte im Mietverhältnis |
| Insolvenzverfahren, eidesstattliche Versicherung | Ja | Kernindikator der Bonität |
| Haustiere | Ja | Betrifft die Nutzung der Mietsache |
| Zahl der einziehenden Personen | Ja | Betrifft die Belegung der Wohnung |
| Schwangerschaft, Familienplanung | Nein | Privatsphäre, kein Bezug zum Mietverhältnis |
| Religion, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit | Nein | Weltanschauliche Fragen sind tabu |
| Vorstrafen | Nein | Kein Bezug zum Mietverhältnis |
| Krankheiten | Nein | Gesundheitsdaten gehen den Vermieter nichts an |
| Hobbys, sexuelle Orientierung | Nein | Private Lebensführung |
| Mitgliedschaft im Mieterverein | Nein | Darf die Auswahl nicht beeinflussen |
Das „Recht zur Lüge“ und die Folgen falscher Angaben
Die Unterscheidung zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen entscheidet darüber, was eine Antwort wert ist.
Datenschutz in der Praxis: Zeitpunkt, Einwilligung, Löschung
Eine Selbstauskunft erhebt sensible Daten. Entsprechend wichtig ist der richtige Umgang damit. Drei Grundsätze haben sich bewährt und spiegeln sich im Aufbau der Vorlage wider.
Bonität prüfen: SCHUFA-Einwilligung, Nachweise und Bürgschaft
Die Angaben in § 3 der Selbstauskunft sind zunächst genau das: Angaben. Für die eigentliche Bonitätsprüfung gibt es zwei etablierte Wege, die die Vorlage beide abdeckt.
Nach der Mieterauswahl: die nächsten Schritte
Die Selbstauskunft ist der erste Baustein eines sauberen Vermietungsprozesses. Ist die Entscheidung für einen Bewerber gefallen, folgen drei Schritte:
1. Mietvertrag erstellen. Die Angaben aus der Selbstauskunft, etwa Name und Anschrift des künftigen Mieters, fließen direkt in den Vertrag ein. Eine vollständige Wohnraummietvertrag Vorlage können Sie bei Ratiofill ansehen und online ausfüllen; wie das Schritt für Schritt funktioniert, zeigt der Beitrag Mietvertrag online erstellen.
FAQ
Häufige Fragen zur Vorlage
Die häufigsten Fragen aus der Vermieter-Praxis, kurz beantwortet.
Ist eine Selbstauskunft für Mieter Pflicht?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine Selbstauskunft auszufüllen: Die Angaben erfolgen freiwillig, und die Ratiofill-Vorlage vermerkt diese Freiwilligkeit ausdrücklich. Faktisch ist die Selbstauskunft bei Wohnungsbewerbungen aber Standard: Der Vermieter entscheidet innerhalb der Grenzen des Benachteiligungsverbots aus § 19 AGG selbst, an wen er vermietet, und darf die engere Auswahl davon abhängig machen, ob ein Interessent die zulässigen Fragen beantwortet. Wer die Auskunft verweigert, verschlechtert seine Chancen deshalb erheblich, verpflichtet ist er dazu aber nicht.
Welche Fragen darf ein Vermieter in der Selbstauskunft stellen?
Zulässig sind Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse mit Blick auf das Mietverhältnis hat: Beruf, Arbeitgeber und Nettoeinkommen des künftigen Hauptmieters, Mietrückstände aus früheren Mietverhältnissen, Räumungsklagen der letzten fünf Jahre, laufende Insolvenzverfahren oder eine abgegebene eidesstattliche Versicherung, Haustiere und die Zahl der einziehenden Personen. Die Ratiofill-Vorlage greift die Kernthemen davon auf: Wohnsituation und Mietrückstände, Beruf und Finanzen sowie Haustiere und gewerbliche Nutzung (§§ 2 bis 4).
Welche Fragen sind in der Selbstauskunft verboten?
Unzulässig sind alle Fragen ohne Bezug zum Mietverhältnis: Schwangerschaft und Familienplanung, Religion, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, Vorstrafen, Krankheiten, Hobbys, sexuelle Orientierung und die Mitgliedschaft in einem Mieterverein. Solche Fragen verletzen die Privatsphäre des Interessenten. Die praktische Konsequenz: Der Interessent darf auf unzulässige Fragen wahrheitswidrig antworten, ohne dass der Vermieter daraus später Rechte herleiten kann. Die Antworten sind für die Auswahl wertlos.
Darf ein Mietinteressent in der Selbstauskunft lügen?
Das kommt auf die Frage an. Bei unzulässigen Fragen, etwa nach Schwangerschaft oder Religion, gilt das sogenannte Recht zur Lüge: Der Interessent darf wahrheitswidrig antworten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Bei zulässigen Fragen gilt das Gegenteil: Wer etwa Mietrückstände oder eine Räumungsklage verschweigt, riskiert die Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB und bei schwerwiegenden Falschangaben auch eine fristlose Kündigung.
Was passiert bei falschen Angaben in der Selbstauskunft?
Falsche Angaben auf zulässige Fragen können gravierende Folgen haben: Der Vermieter kann den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB); wie die Rückabwicklung eines bereits vollzogenen Mietverhältnisses wirkt, ist rechtlich umstritten. Bei schwerwiegenden Falschangaben, etwa zu zentralen Bonitätsfragen, kommt daneben eine fristlose Kündigung in Betracht. Die Ratiofill-Vorlage weist den Interessenten ausdrücklich auf diese Folgen hin. Wichtig: All das gilt nur für zulässige Fragen. Falsche Antworten auf unzulässige Fragen bleiben folgenlos.
Wann darf ich Gehaltsnachweise vom Mietinteressenten verlangen?
Erst wenn der Vertragsschluss konkret bevorsteht, nicht bei der Besichtigung und nicht von jedem Bewerber. Die Ratiofill-Vorlage enthält in § 5 den entsprechenden Hinweis, dass Einkommensnachweise erst bei Vertragsschluss vorzulegen sind. Der Interessent darf auf den Nachweisen zudem Angaben schwärzen, die für die Vermietung nicht relevant sind. In der Bewerbungsphase genügt die Selbstauskunft mit den Angaben zu Beruf, Arbeitgeber und Nettoeinkommen.
Darf ich eine SCHUFA-Auskunft vom Interessenten verlangen?
Für die Bonitätsprüfung gibt es zwei übliche Wege: Entweder willigt der Interessent ein, dass Sie eine Auskunft bei einer Auskunftei einholen (diese Einwilligung ist als eigener Punkt in § 5 der Vorlage enthalten), oder er legt selbst eine aktuelle Bonitätsauskunft vor, die er eingeholt hat. Beides ist in der Praxis verbreitet. Auch hier gilt der Grundsatz: erst bei ernsthaftem Interesse am Vertragsabschluss, nicht flächendeckend bei allen Besichtigungsteilnehmern.
Wann müssen die Daten aus der Selbstauskunft gelöscht werden?
Sobald der Zweck der Erhebung entfällt. Bei abgelehnten Bewerbern ist das mit der Absage der Fall: Selbstauskünfte und eventuell vorgelegte Nachweise sind dann zu löschen. Kommt der Mietvertrag zustande, dürfen die für das Mietverhältnis relevanten Angaben aufbewahrt werden. Die Ratiofill-Vorlage informiert den Interessenten in § 5 über die Datenverarbeitung und die Löschung, sodass beide Seiten wissen, was mit den Daten geschieht.
Kommt die Selbstauskunft vor oder nach der Besichtigung?
Nach der Besichtigung, genauer: sobald ein Interessent ernsthaft am Vertragsabschluss interessiert ist und in Ihrer engeren Auswahl steht. Bei der Erstbesichtigung genügen Name und Kontaktdaten. Der Grund ist der datenschutzrechtliche Grundsatz der Datenminimierung: Detaillierte Angaben zu Einkommen und Wohnsituation sind erst angebracht, wenn sie für eine konkrete Entscheidung gebraucht werden. Bewährt hat sich ein dreistufiges Vorgehen: Besichtigung mit Basisdaten, Selbstauskunft in der engeren Auswahl, Nachweise beim Vertragsschluss.
Muss die Selbstauskunft unterschrieben werden?
Eine gesetzliche Formvorschrift gibt es nicht, aber ohne Unterschrift verliert die Selbstauskunft ihren praktischen Wert. Erst die Unterschrift dokumentiert die Einwilligung in die Datenerhebung und die Bonitätsprüfung, und erst ein unterschriebenes Formular taugt als Beleg, wenn sich Angaben später als falsch herausstellen und eine Anfechtung oder Kündigung im Raum steht. In der Ratiofill-Vorlage sind die Einwilligungen dafür in § 5 gebündelt.
Ist die Selbstauskunft-Vorlage von Ratiofill kostenlos?
Ja. Sie können alle drei Seiten des Formulars kostenlos im Showroom ansehen und in Ruhe prüfen. Zum Ausfüllen registrieren Sie sich kostenlos auf app.ratiofill.com und erstellen die Selbstauskunft anschließend digital im Generator, mit allen Abschnitten von den persönlichen Daten bis zur Einwilligung in die Bonitätsprüfung.
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Aus dem Ratgeber
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Blättern Sie durch alle drei Seiten der Vorlage und prüfen Sie den Fragenkatalog in Ruhe. Anschließend füllen Sie die Selbstauskunft nach kostenloser Registrierung digital im Generator auf app.ratiofill.com aus: strukturiert, vollständig und ohne Papierstapel.