Miete und Mieterhöhung

Mietspiegel

Auch: Qualifizierter Mietspiegel

Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c BGB). Der qualifizierte Mietspiegel (§ 558d BGB) ist nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und anerkannt. Für ihn wird vermutet, dass er die Vergleichsmiete richtig wiedergibt, und er muss im Erhöhungsverlangen genannt werden (§ 558a Abs. 3 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Die Begriffe kennen. Die Verträge erstellt Ratiofill.

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