Kündigung und Beendigung

Eigenbedarf

Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich, für Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Bedarf muss ernsthaft, vernünftig und nachvollziehbar sein. Wer Eigenbedarf nur vortäuscht, schuldet Schadensersatz. Nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum gilt die Kündigungssperrfrist des § 577a BGB.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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