Mietvertrag und Klauseln

Formularklausel

Auch: AGB im Mietvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Seite der anderen stellt (§ 305 Abs. 1 BGB), auch gekaufte oder heruntergeladene Musterverträge. Sie unterliegen der Inhaltskontrolle der §§ 307 bis 309 BGB. Verstößt eine Klausel dagegen, ist sie unwirksam.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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