Kündigung und Beendigung

Kündigungsfristen

Für den Mieter gilt stets eine Frist von drei Monaten. Für den Vermieter sind es drei Monate, nach fünf Jahren Überlassung sechs und nach acht Jahren neun Monate (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen. Längere Fristen zulasten des Mieters sind unwirksam (Abs. 4).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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