Kleinreparaturklausel
Überträgt dem Mieter die Kosten kleiner Reparaturen an Gegenständen, auf die er häufig zugreift, etwa Wasserhähne, Schalter oder Fenstergriffe. Wirksam ist sie nur mit einer Obergrenze je Reparatur und je Jahr. Eine Pflicht, die Reparatur selbst auszuführen, darf sie nicht auferlegen.
Verwandte Begriffe
Mietvertrag und Klauseln
Formularklausel
Vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Seite der anderen stellt (§ 305 Abs. 1 BGB), auch gekaufte oder heruntergeladene Musterverträge. Sie unterliegen der Inhaltskontrolle der §§ 307 bis 309 BGB. Verstößt eine Klausel dagegen, ist sie unwirksam.
§§ 305–310 BGBMietvertrag und Klauseln
Schönheitsreparaturen
Malerarbeiten in der Wohnung: Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken, Streichen von Heizkörpern, Innentüren sowie Fenstern und Außentüren von innen. Gesetzlich sind sie Sache des Vermieters (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Per Formularklausel lassen sie sich nur übertragen, wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde oder der Vermieter einen angemessenen Ausgleich gewährt, und nur mit flexiblen Fristen.
§ 535 Abs. 1 S. 2, § 307 BGBMängel und Pflichten
Mängelanzeige
Der Mieter muss Mängel unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Unterlässt er das, verliert er Minderung und Schadensersatz, soweit der Vermieter hätte abhelfen können, und er haftet für die Folgeschäden.
§ 536c BGBAllgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
