Miete und Mieterhöhung

Wohnfläche

Auch: Wohnflächenverordnung, WoFlV

Ohne abweichende Vereinbarung gilt die Wohnflächenverordnung: Balkone und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % von der vereinbarten ab, liegt ein Mangel vor. Bei einer Mieterhöhung zählt die tatsächliche Fläche.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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