Melde- und Pflichtangaben

Wohnungsgeberbestätigung

Auch: Wohnungsgeberbescheinigung

Der Vermieter muss dem Mieter den Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen (§ 19 BMG), damit dieser sich ummelden kann. Wer die Bestätigung verweigert oder eine Gefälligkeitsbescheinigung ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 54 BMG).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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