Übergabeprotokoll
Dokumentiert bei Ein- und Auszug den Zustand der Wohnung, Zählerstände, Schlüssel und Mängel und wird von beiden Seiten unterschrieben. Es ist keine gesetzliche Pflicht, aber das zentrale Beweismittel, etwa um Schäden von vertragsgemäßer Abnutzung abzugrenzen (§ 538 BGB).
Urteile dazu
Verwandte Begriffe
Mietvertrag und Klauseln
Schönheitsreparaturen
Malerarbeiten in der Wohnung: Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken, Streichen von Heizkörpern, Innentüren sowie Fenstern und Außentüren von innen. Gesetzlich sind sie Sache des Vermieters (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Per Formularklausel lassen sie sich nur übertragen, wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde oder der Vermieter einen angemessenen Ausgleich gewährt, und nur mit flexiblen Fristen.
§ 535 Abs. 1 S. 2, § 307 BGBMietvertrag und Klauseln
Mietkaution
Die Mietsicherheit beträgt höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Der Mieter darf sie in drei Raten zahlen (Abs. 2). Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen, die Erträge stehen dem Mieter zu (Abs. 3). Abweichende Vereinbarungen zulasten des Mieters sind unwirksam (Abs. 4).
§ 551 BGBMelde- und Pflichtangaben
Wohnungsgeberbestätigung
Der Vermieter muss dem Mieter den Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen (§ 19 BMG), damit dieser sich ummelden kann. Wer die Bestätigung verweigert oder eine Gefälligkeitsbescheinigung ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 54 BMG).
§§ 19, 54 BMGAllgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
