Mietvertrag und Klauseln

Übergabeprotokoll

Dokumentiert bei Ein- und Auszug den Zustand der Wohnung, Zählerstände, Schlüssel und Mängel und wird von beiden Seiten unterschrieben. Es ist keine gesetzliche Pflicht, aber das zentrale Beweismittel, etwa um Schäden von vertragsgemäßer Abnutzung abzugrenzen (§ 538 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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