Schönheitsreparaturen
Malerarbeiten in der Wohnung: Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken, Streichen von Heizkörpern, Innentüren sowie Fenstern und Außentüren von innen. Gesetzlich sind sie Sache des Vermieters (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Per Formularklausel lassen sie sich nur übertragen, wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde oder der Vermieter einen angemessenen Ausgleich gewährt, und nur mit flexiblen Fristen.
Verwandte Begriffe
Mietvertrag und Klauseln
Formularklausel
Vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Seite der anderen stellt (§ 305 Abs. 1 BGB), auch gekaufte oder heruntergeladene Musterverträge. Sie unterliegen der Inhaltskontrolle der §§ 307 bis 309 BGB. Verstößt eine Klausel dagegen, ist sie unwirksam.
§§ 305–310 BGBMietvertrag und Klauseln
Übergabeprotokoll
Dokumentiert bei Ein- und Auszug den Zustand der Wohnung, Zählerstände, Schlüssel und Mängel und wird von beiden Seiten unterschrieben. Es ist keine gesetzliche Pflicht, aber das zentrale Beweismittel, etwa um Schäden von vertragsgemäßer Abnutzung abzugrenzen (§ 538 BGB).
§ 538 BGBMietvertrag und Klauseln
Kleinreparaturklausel
Überträgt dem Mieter die Kosten kleiner Reparaturen an Gegenständen, auf die er häufig zugreift, etwa Wasserhähne, Schalter oder Fenstergriffe. Wirksam ist sie nur mit einer Obergrenze je Reparatur und je Jahr. Eine Pflicht, die Reparatur selbst auszuführen, darf sie nicht auferlegen.
§ 307 BGBAllgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
