BGHBGH, VIII. Zivilsenat · Urteil vom 18. März 2015VIII ZR 185/14

Unrenoviert übergeben: Schönheitsreparaturklausel ohne Ausgleich unwirksam

Stand 12. Oktober 2026 · Geprüft von Ratiofill Recht

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Was der BGH entschieden hat

Wird eine Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergeben, darf der Vermieter die laufenden Schönheitsreparaturen nicht per Formularklausel auf den Mieter übertragen, es sei denn, er gewährt ihm einen angemessenen Ausgleich (§ 307 BGB).

Unrenoviert ist eine Wohnung nicht erst, wenn sie völlig abgewohnt ist. Entscheidend ist, ob sie bei Übergabe den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung vermittelt. Dass die Wohnung unrenoviert war, muss der Mieter beweisen, den Ausgleich der Vermieter.

Was das für Vermieter und Verwalter heißt

Halten Sie den Zustand der Wohnung bei Übergabe im Protokoll fest, am besten mit Fotos. Wurde unrenoviert übergeben und kein Ausgleich vereinbart und gewährt, bleiben die Schönheitsreparaturen bei Ihnen. Ein Ausgleich, den der Vormieter an den neuen Mieter zahlt, ersetzt Ihren eigenen nicht.

Vorschriften

  • § 307 BGB
  • § 535 Abs. 1 S. 2 BGB

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist der amtliche Volltext der Entscheidung.

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